Die Durchführung der Kreisjugendmeisterschaften erfolgt nach den Bestimmungen der DKB Spordordnungen, sowie den BSKV Ausführungsbestimmungen zur DKB Sportordnung und der gültigen Jugendordnung. Jeder Starter hat sich 30 Minuten vor der angesetzten Zeit unter Vorlage des Spielerpasses und des Spielblattes ( A-Jugend) bei der Spielleitung zu melden. Bei Zuwiderhandlung ist das Startrecht gefährdet. Der Start ist nur in zulässiger Sportkleidung gestattet. Die Betreuer müssen ebenfalls Sportkleidung tragen, dies gilt auch für die Schuhe.
Pro gemeldetem Spieler sind 2,50 € von den Sportwarten gesammelt und abgezählt bei der Aufsicht zu bezahlen.